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Seit 1.4.2017 ist die manipulationssichere Registrierkasse in Betrieb. Die Sicherheitseinrichtung und die Kasse waren bei Inbetriebnahme beim Finanzamt anzumelden. Mit Hilfe des auf dem sogenannten „Start-beleg“ (der erste Beleg nach Umrüstung der Kasse) aufgedruckten QR-Codes wurde über die BMF Belegcheck-App nach Eingabe des individuellen Authentifizierungscodes der Startbeleg geprüft. Mit Er-scheinen des grünen Häkchens war die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert.

Zum 31.12.2017 ist nun erstmalig ein Jahresbeleg auszudrucken und ebenfalls mit dieser Handy-App zu prüfen. Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Für Unternehmer gilt es daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31.12.2017 den Jahresbeleg herzustellen und den Ausdruck sieben Jahre aufzubewahren.

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Nicht zu vergessen ist die Sicherung auf einen externen Datenträger!

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Für die Prüfung des Jahresendbeleges ist bis zum 15.2.2018 Zeit.

Gerne unterstützen wir sie dabei!

Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte großteils automatisiert durchgeführt.

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