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Alle Arbeitnehmer und Pensionisten, die im Jahr 2018 entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten haben, oder bei denen ein Alleinverdiener-/ Alleinerhalterabsetzbetrag, ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag bzw Pendlerpauschale zu Unrecht berücksichtigt wurde, müssen bis zum 30.9.2019 eine Arbeitnehmerveranlagung (L1) einreichen.

 

In jenen Fällen, in denen die Veranlagung eine Gutschrift ergibt, kommt es zu einer antragslosen Veranlagung, die dieser Tage mittels Schreiben der Finanzverwaltung mit dem voraussichtlichen Guthaben den Arbeitnehmern und Pensionisten zugestellt wird. Dabei wurden jene Sonderausgaben, die dem Finanzamt automatisch übermittelt werden müssen, wie zB Spenden, Kirchenbeitrag, berücksichtigt. Allerdings hat die Finanzbehörde keinerlei Information über weitere Sonderausgaben (zB Versicherungsbeiträge, Steuerberatungskosten), mögliche Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen.

 

TIPP: hier empfiehlt sich aus Erfahrung, dem Steuerberater Ihres Vertrauens die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung zu übergeben oder die Information des BMF zumindest plausibilieren zu lassen.

 

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