in Klienten-Infos

Das Jahr 2020 nimmt langsam Fahrt auf. Die neue türkis-grüne Regierung wurde angelobt und hat ein 326 Seiten starkes Regierungsprogramm für die Jahre 2020-2024 vorgelegt. Die darin vorgestellten Vorhaben im Bereich der Steuern sind teilweise noch sehr allgemein gehalten. Aber auch bei den schon sehr konkret formulierten geplanten Änderungen fehlen noch die Angaben zum Inkrafttretenszeitpunkt. 

Bei der Regierungsklausur am 29. und 30.1. wurden jetzt aber schon einige konkrete Termine vereinbart. Sie finden den aktuellen Stand zusammengefasst in der beiliegenden Sonder-KlientenInfo

In der vorliegenden KlientenInfo widmen wir uns daher den steuerlichen Neuerungen, die ab 2020 gelten. Wir haben für Sie die wesentlichen Themen ausgewählt und fokussieren uns dabei auf die in der Praxis wichtigen Änderungen, allen voran bei der Lohnverrechnung. Die Übersicht der wichtigen Lohnverrechnungswerte für das Jahr 2020 sowie der Sozialversicherungswerte für 2020 für Dienstnehmer und Selbstständige werden auch gerne während des ganzen Jahres zum raschen Nachschlagen immer wieder zur Hand genommen. 

Wir wünschen einen guten Start in das Jahr 2020!

Steuerliche Pläne im Regierungsprogramm 2020-2024 

Am 7.1.2020 wurde die neue Bundesregierung der Koalition aus ÖVP und Grünen vom Bundespräsi- denten angelobt. In ihrem Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich“ widmet sich vor allem das Kapitel „Steuerreform & Entlastung“ den geplanten steuerlichen Änderungen und Neuerun- gen. Die Ziele der Bundesregierung sind dabei einerseits eine Entlastung der Menschen in Österreich und eine Vereinfachung des Steuersystems, andererseits auch eine ökologisch-soziale „Umsteuerung“, bei der ökologisch nachhaltiges Verhalten stärker attraktiviert und ökologisch schädliches Verhalten einer „stärkeren Kostenwahrheit“ unterworfen werden soll. 

In der Regierungsklausur am 29. und 30.1.2020 wurde angekündigt, dass eine detaillierte Präsentation der steuerlichen Entlastungsmaßnahmen und des 1. Schrittes der Ökologisierung im Sommer 2020 erfolgen soll. Für einzelne Maßnahmen wurde die zeitliche Umsetzung konkretisiert. 

Im Folgenden sollen die wesentlichen Punkte kurz dargestellt werden. 

Steuerentlastung

Um das Ziel „Steuerentlastung“ zu erreichen, sind folgende Maßnahmen geplant: 

Senkung der ersten drei Stufen des Einkommensteuertarifs und zwar von 25% auf 20%, 35% auf 30% und 42% auf 40%. Im Jahr 2021 soll die erste Stufe des Einkommensteuertarifs auf 20 % gesenkt werden, die Senkung der zwei nächsten Stufen soll 2022 umgesetzt werden. 

Ausweitung des Gewinnfreibetrags: Derzeit steht natürlichen Personen gem § 10 Abs 1 Z 3 EStG bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 30.000 ein Gewinnfreibetrag von bis zu € 3.900 ohne Investitionserfordernis zu. Diese Bemessungsgrundlage soll auf € 100.000 angehoben werden, sodass dann ein Gewinnfreibetrag von bis zu € 13.000 ohne Investitionserfor- dernis geltend gemacht werden könnte. Umsetzung ab 2022 

Absenkung der Körperschaftsteuer von derzeit 25% auf 21%, wobei die vorangehende Bundes- regierung ein Absenken auf 23% im Jahr 2022 und auf 21% im Jahr 2023 geplant hatte. Ob dieser Zeitplan beibehalten wird, bleibt abzuwarten. 

Befreiung ökologischer bzw ethischer Investitionen von der Kapitalertragsteuer. 

→ Analog zur Begünstigung der Beteiligung von Mitarbeitern an Kapitalanteilen des Unternehmens soll eine Beteiligung am Gewinn begünstigt werden. Die derzeit bestehende Begünstigung gem § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG sieht eine Steuerbefreiung für Vorteile aus einer Mitarbeiterbeteiligung bis zu einer Höhe von € 3.000 vor. Umsetzung ab 2022 

→ Analog zur bestehenden Regelung für Künstler soll auch für Einnahmen- und Ausgabenrechner ein Gewinnrücktrag eingeführt werden. Nach der derzeitigen Regel des § 37 Abs 9 EStG werden Einkünfte aus selbstständiger künstlerischer Tätigkeit auf Antrag auf drei Jahre verteilt, sodass nicht der volle Gewinn im Entstehungsjahr versteuert werden muss. Dies ist insbesondere bei spo- radischen oder stark schwankenden selbstständigen Einkünften von Vorteil. Umsetzung ab 2022 

→ Auch für die Landwirtschaft ist eine Reihe von Maßnahmen, wie zB die Erhöhung der Buchfüh- rungsgrenze auf € 700.000 oder eine 3-Jahres-Verteilung für Gewinne, geplant. Umsetzung ab 2021 

Ökosoziale Steuerreform

Die Bundesregierung strebt eine umfassende ökosoziale Steuerreform an, die vor allem eine Kosten- wahrheit für den Ausstoß von CO2-Emissionen schaffen soll, um die Pariser Klimaziele zu erreichen 

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine per- sönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können. 

und Österreich – mit dem Ziel, spätestens 2040 klimaneutral zu sein – zum Klimaschutzvorreiter in Eu- ropa zu machen. Die ökosoziale Steuerreform gliedert sich in zwei Schritte: der erste Schritt enthält einige punktuelle Maßnahmen, der zweite beinhaltet weitreichendere Ideen, die aber erst durch eine „Taskforce ökosoziale Steuerreform“ erarbeitet werden müssen. Die Umsetzung des zweiten Schritts soll 2022 erfolgen, somit ist mit einer raschen Umsetzung der Maßnahmen des ersten Schritts zu rech- nen. 

Der erste Schritt enthält folgende Maßnahmen: → Vereinheitlichung der Flugticketabgabe auf € 12 pro Flugticket anstatt der bisher gestaffelten Ab- 

gabentarife (Kurzstrecke € 3,50/ Mittelstrecke € 7,50/ Langstrecke € 17,50). Umsetzung ab 2021 

Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA): Vorgesehen ist eine Erhöhung, Spreizung 

und Überarbeitung der CO2-Formel ohne Deckelung. Umsetzung ab 2021 

→ Kampf gegen den Tanktourismus in Österreich; diese Maßnahme ist im Regierungsprogramm noch nicht konkretisiert, insbesondere wurde eine Abschaffung des Dieselprivilegs im Mineralölsteuer- gesetz, die laut Medienberichten in den Koalitionsverhandlungen thematisiert wurde, nicht explizit aufgenommen. Umsetzung ab 2021 

Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut (zB durch stärkere Spreizung nach Euroklassen). 

Umsetzung ab 2021 

Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwagen, sodass stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwagen geschaffen werden. Ökologisierung und Erhöhung des Pendlerpau- schales. Umsetzung ab 2021 

Für den zweiten Schritt soll die Task Force konkrete Maßnahmen zur Herstellung der Kostenwahrheit für CO2-Emissionen entwickeln. Unter anderem sollen zunächst die volkswirtschaftlichen Kosten von Emissionen ermittelt werden und die Kostenwahrheit dann auch in Sektoren hergestellt werden, die derzeit nicht dem europäischen Emission Trading System unterliegen. Dies könnte zB durch CO2-Be- preisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem erfolgen. 

Steuerstrukturreform und Services

Das Thema „Strukturreform“, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen beschäftigt haben, durfte natürlich auch in diesem Regierungsprogramm nicht fehlen. Beabsichtigt sind ua folgende Maßnahmen: 

Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes 

Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften und des Feststellungsverfahrens 

Zusammenlegung der selbständigen Einkünfte mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb 

Zusammenführung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff 

Abzugsfähige Privatausgaben“ 

→ Prüfung einer Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation, 

um der kalten Progression entgegen zu wirken 

→ Einführung eines Rechtsanspruchs auf Durchführung einer Betriebsprüfung zur verbesserten 

Planungs- und Rechtssicherheit, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen 

→ Einführung klarer Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen 

→ Modernisierung der Bundesabgabenordnung 

→ Ausbau der digitalen Services im Bereich der Finanzverwaltung 

→ Schaffung der Möglichkeit einer freiwilligen digitalen Übermittlung der Daten des Rechnungswe- 

sens an die Finanzverwaltung 

Rechtssicherheit und Entlastung für Selbstständige und KMU 

→ Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband (an- teilig am Gesamtwohnraum); insbesondere die Erfordernisse der ausschließlichen beruflichen Nut- zung und Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit sollen vereinfacht und an die heutige Arbeitswelt ange- passt werden. 

Erhöhung der Freigrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf € 1.000 mit dem Ziel, einer weiteren Erhöhung auf € 1.500 für GWG mit besonderer Energieeffizienzklasse. Umsetzung ab 2022 

→ Modernisierung der Gewinnermittlung, durch u.a. stärkere Zusammenführung der Steuerbilanz  und der UGB Bilanz 

Weitere Einzelmaßnahmen 

Erhöhung des Familienbonus von derzeit € 1.500 auf € 1.750 sowie der Untergrenze von € 250 

auf € 350. Umsetzung ab 2022 

→ Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen 

→ Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduktion 

→ Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damenhygieneartikel 

Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern durch steuerliche Be- 

günstigung von Unterstützungsleistungen 

→ Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer 

Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer 

Abschaffung der Schaumweinsteuer 

→ Prüfung der Entbürokratisierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung 

→ Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion 

Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums vom 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Miet- 

wohnungen mit Kaufoption 

→ Erhöhung bzw Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung 

unter höchsten ökologischen Aspekten 

→ (Wieder-)Einführung einer Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und 

Fondsprodukten ab einer bestimmten Behaltefrist 

→ Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für 

innovative Start-ups und KMU mit Obergrenze pro Investment (zB € 100.000 über 5 Jahre) 

Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe für Studierende auf € 15.000. 


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