Das BMF ist bemüht, auftretende Zweifelsfragen zum befristet eingeführten 5%igen Umsatzsteuersatz mittels Erweiterung der FAQs klarzustellen.
Für Sie auch interessant...
Das BMF ist bemüht, auftretende Zweifelsfragen zum befristet eingeführten 5%igen Umsatzsteuersatz mittels Erweiterung der FAQs klarzustellen.