Das BMF ist bemüht, auftretende Zweifelsfragen zum befristet eingeführten 5%igen Umsatzsteuersatz mittels Erweiterung der FAQs klarzustellen.
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Das BMF ist bemüht, auftretende Zweifelsfragen zum befristet eingeführten 5%igen Umsatzsteuersatz mittels Erweiterung der FAQs klarzustellen.