in Klienten-Infos

Das BMF ist bemüht, auftretende Zweifelsfragen zum befristet eingeführten 5%igen Umsatzsteuersatz mittels Erweiterung der FAQs klarzustellen.

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/faq-ermaeßigter-steuersatz-gastronomie,-kultur-und-publikationen.html

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