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Der Nationalrat hat am 7. Juli 2020 die Regierungsvorlage zum Investitionsprämiengesetz beschlossen. Demnach kann die Investitionsprämie ab 1. Sept 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden, wobei erste Maßnahmen in Zusammenhang mit der Investition bereits ab 1. August 2020 gesetzt werden können. Die Details zur Abwicklung der Investitionsprämie werden in einer Förderrichtlinie des Wirtschaftsministeriums gemeinsam mit dem Finanzministerium erlassen und sind auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zu veröffentlichen.

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