Die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung werden um einen „Ausfallsbonus“ ergänzt
Was ist der Ausfallsbonus?
- Der Ausfallsbonus kommt allen Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40% zugute.
- Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II umfasst der Ausfallsbonus ab Jänner 2021 sowohl einen direkten Zuschuss als auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung.
- Über FinanzOnline kann damit eine Liquiditätshilfe von bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragt werden.
Die Eckpunkte:
- Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40%. Dieser wird im Vergleich Monatsumsatz 2019 zu Monatsumsatz 2021 ermittelt.
- Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückganges
- Davon 15% bzw. die Hälfte als Ausfallsbonus
- Sowie 15% bzw. die Hälfte als Fixkostenzuschuss II
- Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro. Davon werden maximal 30.000 Euro als Zuschuss sowie maximal 30.000 Euro als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II ausbezahlt
- Die Beantragung erfolgt wie beim Umsatzersatz über FinanzOnline und ist jeweils ab 16. Des folgenden Monats möglich, erstmals mit 16. Februar 2021
- Der Antrag kann durch den Unternehmer/die Unternehmerin selbst ohne Steuerberater erfolgen
- Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages
- Verpflichtung: Unternehmen, die den Ausfallsbonus beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II stellen. Daneben soll es auch die Möglichkeit geben, ohne Vorschuss nur den Zuschuss zu beantragen (ohne FKZ II-Antrag)
- Der Vorschuss wird bei Beantragung des Fixkostenzuschuss II auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag von 80% der ersten Tranche angerechnet werden. Wurde die erste Tranche bereits ausbezahlt, erhalten Unternehmen keinen Vorschuss.
- Der EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro wurde auf 1 Mio. Euro angehoben
- Für große Unternehmen steht alternativ das Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung
Unternehmensbeispiele für Berechnung des Ausfallsbonus (auf Monatsbasis):
Ein mittelständisches Hotel verzeichnet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisen) einen Umsatzausfall von -94%. Der Monatsumsatz 2019 betrug 202.964,70 Euro.
Hotelbetrieb |
Umsatz 202.964,70 |
Umsatzausfall: 94% 190.786,82 |
Anrechenbare Fixkosten 52.770,82 |
-davon Zuschuss 49.604,57 |
Ersatz 30% vom Umsatzrückgang 57.236,05 |
-Vorschuss 15% 28.618,02 |
-Bonus 15% 28.618,02 |
Fixkostenzuschuss + Bonus 78.222,60 |
Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss 57.236,05 Euro pro Monat (28,2% des Vorjahresmonatsumssatzes) |
Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): 78.222,60 Euro (38,5% des Vorjahresmonatsumsatzes)* |
*zuzüglich Kurzarbeitshilfe |
Ein kleines Wirtshaus verzeichnet durch den Lockdown (kein Lieferservice möglich) einen Umsatzausfall von -100%. Der Monatsumsatz 2019 betrug 12.969 Euro.
Kleines Wirtshaus |
Umsatz 12.969,00 |
Umsatzausfall: 100% 12.969,00 |
Anrechenbare Fixkosten 4.150,08 |
-davon Zuschuss 4.150,08 |
Ersatz 30% vom Umsatzrückgang 3.890,70 |
-Vorschuss 15% 1.945,35 |
-Bonus 15% 1.945,35 |
Fixkostenzuschuss + Bonus 6.095,43 |
Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss 3.890,70 Euro pro Monat (30% des Vorjahresmonatsumssatzes) |
Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): 6.095,43 Euro (47% des Vorjahresmonatsumsatzes)* |
*zuzüglich Kurzarbeitshilfe |
Ein Sportartikelhändler in einem Skiort verzeichnet durch den Lockdown einen Umsatzausfall von -89%. Der Monatsumsatz 2019 betrug 163.237 Euro.
Sportartikelhändler im Westen |
Umsatz 163.237,00 |
Umsatzausfall: 89% 145.280,93 |
Anrechenbare Fixkosten 34.279,77 |
-davon Zuschuss 30.509,00 |
Ersatz 30% vom Umsatzrückgang 43.584,28 |
-Vorschuss 15% 21.792,14 |
-Bonus 15% 21.792,14 |
Fixkostenzuschuss + Bonus 52.301,13 |
Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss 43.584,28 Euro pro Monat (26,7% des Vorjahresmonatsumssatzes) |
Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): 52.301,13 Euro (32% des Vorjahresmonatsumsatzes)* |
*zuzüglich Kurzarbeitshilfe |
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