in Klienten-Infos

15.4.2021: 

  • letzte Möglichkeit zur Antragstellung für den Ausfallsbonus November 2020, Dezember 2020 und Jänner 2021

15.5.2021: 

  • Antrag auf NPO-Zuschuss aus dem NPO-Unterstützungsfonds 

Der NPO-Unterstützungsfonds wurde für das 4.Quartal 2020 verlängert und dient der Abfederung der betriebsnotwendigen Kosten. Weiters enthält er auch noch einen Struktursicherungsbeitrag von 7% der Gesamteinahmen 2019. Der Antrag ist via www.npo-fonds.at zu stellen.

  • Letzte Möglichkeit zur Antragstellung für den Ausfallsbonus Februar 2021

31.5.2021: 

  • Kaufvertragsabschluss für neu zugelassene PKW und Klein-LKW, die noch in die Übergangsregelung der NoVA-Erhöhung hineinfallen können.
  • Investitionsprämie: Die ersten Maßnahmen müssen bis 31.5.2021 gesetzt werden, um in den Genuss der Investitionsprämie zu gelangen.

15.6.2021: 

  • letzte Möglichkeit zur Antragstellung für den Ausfallsbonus März 2021

30.6.2021: 

  • Antrag Phase 1 COVID-19 Ratenzahlungskonzept: Der Ratenzahlungsantrag kann zwischen dem 10.6.2021 und dem 30.6.2021 gestellt werden.
  • Antrag Umsatzersatz II (für indirekt Betroffene): Bis spätestens 30.6.2021 muss der Antrag für November und Dezember 2020 via FinanzOnline eingebracht werden.
  • Antrag FKZ 800.000 1. Tranche: Bis spätestens 30.6.2021 muss der Antrag betreffend die erste Tranche des FKZ 800.000 gestellt werden. Es ist aber auch möglich, die Auszahlung des gesamten FKZ 800.000 erst im Rahmen der 2. Tranche bis 31.12.2021 zu beantragen.
  • Antrag für Überbrückungsfinanzierung und Lockdown-Kompensation für selbstständige Künstler (2020 und 2021): Bis spätestens 30.6.2021 müssen die entsprechenden Anträge eingebracht werden.

1.7.2021: 

  • Ab 1.7.2021 tritt das E-Commerce-Paket in Kraft. Mit der Abschaffung der Lieferschwelle im ig Versandhandel, dem Wegfall der EUSt-Befreiung für Kleinsendungen unter € 22 und der fiktiven Steuerschuldnerschaft für elektronische Plattformen müssen Unternehmen ab 1.7.2021 die ig Versandhandelsumsätze und ig Dienstleistungen über den erweiterten EU-One-Stop-Shop-Zugang (EU-OSS) erklären und bezahlen. Die Antragstellung für eine Registrierung zum EU-OSS kann seit 1.4.2021 elektronisch über FinanzOnline erfolgen.
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