Seit Beginn dieser globalen Ausnahmesituation hat die österreichische Bundesregierung auf eine ganze Palette an Unterstützungen gesetzt, um die heimischen Unternehmen zu unterstützen sowie die mit ihnen verbunden Arbeitsplätze zu sichern. Eine Unterstützungsmaßnahme war die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen in Form von Steuerstundungen beim Finanzamt. Mit 30. Juni 2021 läuft die gesetzlich vorgesehene Stundung von Abgabenbeträgen aus. Die Finanzverwaltung möchte Ihnen die Rückzahlung Ihres Rückstandes jedoch soweit wie möglich erleichtern.
Angepasst an die besonderen Umstände haben wir das COVID-19 Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase für Sie entwickelt:
- Beantragbar wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstände nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist (dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuervorauszahlungen)
- Rückzahlungen flexibilisiert und auf bis zu 36 Monate ausgeweitet
- Beantragbar ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 via FinanzOnline
Zu den neuen Möglichkeiten einer Ratenvereinbarung mit der Finanz befindet sich hier ein Ratenzahlungsrechner, welcher auch gleich die Zinsen mit berücksichtigt!