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Der Ausfallsbonus wird für die Kalendermonate November 2021 bis März 2022 verlängert (Ausfallsbonus III). Er ist monatlich mit € 80.000 gedeckelt und beträgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mindestens € 100. Der Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe kann den Ausfallsbonus aufgrund der Deckelung verringern. Es ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% (in den Monaten November und Dezember 2021) bzw 40% (ab Jänner 2022) zum Vergleichsmonat notwendig und die Ersatzrate beträgt je nach Kostenstruktur der Branche (Branchenliste, wie beim Ausfallsbonus II folgt noch) zwischen 10% und 40%. Der Ausfallsbonus umfasst nur einen Bonus, keinen Vorschuss auf den FKZ 800. Beantragbar ist der Ausfallsbonus ab dem 10. des Folgemonats bis zum 9. des Viertfolgemonats. Um die Fristen besser im Auge zu behalten, dürfen wir Ihnen eine kurze Übersicht geben:

   beantragbar  
Ausfallsbonus III Vergleichszeitraum von bis 
November 2021 November 2019 10.12.2021 09.03.2022 
Dezember 2021 Dezember 2019 10.01.2022 09.04.2022 
Jänner 2022 Jänner 2020 10.02.2022 09.05.2022 
Februar 2022 Februar 2020 10.03.2022 09.06.2022 
März 2022 März 2019 10.04.2022 09.07.2022 
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