Frist für den Jahresabschluss 2021 vom 30.9.2022 auf 31.12.2022 verlängert
esellschaften und „kapitalistische Personengesellschaften“ (zB GmbH & Co KG), bei denen keine natürliche Person als unbeschränkt haftender Komplementär fungiert, sind verpflichtet, ihren [...]