Dies soll eine Unterstützung der Kleinst- und Kleinunternehmer bei der Bewältigung der hohen Energiekosten sein. Beantragen kann nahezu jedes kleinere Unternehmen, das mehr als € 10.000,00 und weniger als € 400.000,00 Jahresumsatz 2022 vorweisen kann und eine Betriebsstätte in Österreich hat. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe und politische Parteien.
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung zwischen € 110,00 und € 2.475,00. Der Förderbetrag wird für jedes Unternehmen, unabhängig von Branche und Jahresumsatz 2022, auf Basis eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria individuell berechnet.
Es kann aus 3 verschiedenen förderungsfähigen Zeiträumen gewählt werden:
- 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
- 1. Februar 2022 bis 30. September 2022
- 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
Anmeldung und Antragstellung:
Unternehmen können sich ab 17. April für einen Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Dabei erhalten sie eine Checkliste, was für die Antragstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden. Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein. Die Auszahlung erfolgt im Regelfall kurz danach.
Nähere Informationen entnehmen Sie den folgenden Link: https://www.bmaw.gv.at/Themen/Wirtschaftsstandort-Oesterreich/Energiekostenzuschuss.html#:~:text=Die%20Energiekostenpauschale%20ist%20eine%20Pauschalf%C3%B6rderung,der%20Statistik%20Austria%20individuell%20berechnet