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Der Energiekostenzuschuss 1 umfasste die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum. Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ 1 um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen.

Förderfähige Unternehmen

Förderungsfähig sind grundsätzlich energieintensive, gewerbliche, industrielle, gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche gemeinnütziger Vereine. Ausgenommen sind bestimmte Wirtschaftszweige, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe.

Förderfähiger Zeitraum

Der förderfähige Zeitraum ist 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022.

Förderfähige Energieträger

Es werden Mehrkosten für Strom, Erdgas, Treibstoffe sowie NEU Wärme und Kälte mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 750 Euro. Somit sind für eine Beantragung Mehrkosten von mindestens EUR 2.500,00 im Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 erforderlich.

Anmeldung und Antragstellung

Die Voranmeldungsphase beginnt am 29. März 2023 und endet am 14. April 2023.

Die Antragsphase beginnt am 17. April 2023 und endet am 16. Juni 2023.

Wir ersuchen daher um Kontaktaufnahme, wenn Sie die Voraussetzungen (insbesondere Mehrkosten) erfüllen und Unterstützung unsererseits bei der Voranmeldung wünschen! Sowohl die Voranmeldung als auch der Antrag müssen von ihnen selbst gestellt werden.

Mehr Infos erhalten Sie unter folgenden Link: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/awsenergiekostenzuschuss/#:~:text=Start%20der%20Voranmeldung%20am%2029.03,FAQs%20zur%20Voranmeldung%20im%20Downloadbereich

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