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Durch das gesetzliche Teuerungs-Entlastungspaket wurde – begrenzt auf die Kalenderjahre 2022 und 2023 – die Möglichkeit für gänzlich abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen.

Unter Teuerungsprämien versteht man Zuwendungen, die an Arbeitnehmer/innen zur Entlastung angesichts steigender Lebenshaltungskosten (Teuerung) gewährt werden.

TIPP: Da für 2024 keine derartig attraktive Begünstigung mehr vorgesehen ist, kann diese sehr beliebte Form der Zusatzentlohnung nur noch wenige Monate berücksichtigt werden. Vereinbaren Sie noch vor Jahresende eine gewinnmindernde Prämiengewährung und profitieren Sie von Steuervorteilen und motivierten Mitarbeitern. Bitte geben Sie Prämienauszahlungen unbedingt spätestens bis Ende November in der Lohnverrechnung bekannt.

Abgabenfreier Höchstbetrag

Teuerungsprämien sind jeweils bis zu € 2.000,00 pro Arbeitnehmer abgabenfrei. Innerhalb dieses Rahmens liegende Teuerungsprämien können individuell festgelegt werden, also z.B. nur einzelnen Arbeitnehmer/innen und/oder in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die Abgabenfreiheit von Teuerungsprämien bezieht sich auf die Lohnsteuer, die Sozialversicherung und alle Lohnnebenkosten. Der Höchstbetrag erhöht sich auf max. € 3.000,00 pro Arbeitnehmer, wenn die Zahlung aufgrund einer so genannten „lohngestaltenden Vorschrift“ erfolgt – dh. aufgrund des Kollektivvertrags bezahlt werden muss, oder die Prämie an alle Arbeitnehmer bzw. eine objektiv abgrenzbare Arbeitnehmergruppe gewährt wird.

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Teuerungsprämie gewährt wird, liegt beim Unternehmen. Unsachliche Unterscheidungen sind aber unbedingt zu vermeiden, auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote ist zu achten. So dürfen beispielsweise Teilzeitbeschäftigte (einschließlich geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer) nicht generell ausgeklammert werden. Ein Differenzieren der Höhe nach entsprechend dem Beschäftigungsausmaß (z.B. nur aliquotes Ausmaß an Teilzeitbeschäftigte) ist aber zulässig.

Wir unterstützen Sie gerne!

Wenn Sie eine Mustervorlage für die Vereinbarung mit Ihren Mitarbeiter/innen benötigen, ersuchen wir um Nachricht, damit wir Ihnen im Bedarfsfall eine Teuerungsprämien-Mustervereinbarung übermitteln können.

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